Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Rainer Schmid
Architekturbüro Rainer Schmid
Welserstraße 5
81373 München

Kontakt

Telefon: +49 (0)171 – 4425511
E-Mail: rs@architekturbuero-schmid.com

Umsatzsteuer ID

DE204791496

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung: Dipl. Ing (FH), Architekt

Die Berufsbezeichnungen „Architekt“ wird in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. 
Die Architekten des Architekturbüros Rainer Schmid  sind Mitglieder der nachfolgend genannten Architektenkammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist: 

Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde 

Bayerische Architektenkammer 

Waisenhausstraße 4 
80637 München 
Tel 089 139 880 0 
Fax 089 139 880 55 
info@byak.de 
byak.de

Berufsrechtliche Regelungen 

Für die Tätigkeit von Architekten gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurkammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG)
  • Beitragsordnung der Bayerischen Architektenkammer
  • Berufsordnung der Bayerischen Architektenkammer
  • Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer
  • Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen
  • Satzung der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer
  • Satzung der Bayerischen Architektenkammer
  • Schlichtungsordnung der Bayerischen Architektenkammer
  • Wahlordnung für die Wahlen zum Vorstand der Bayerischen Architektenkammer
  • Wahlordnung für die Wahlen zur der Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer

Die jeweils geltenden Fassungen der vorstehenden Regelungen sind auch direkt auf der Homepage der Bayerischen Architektenkammer zu finden.

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Sanierung der Falkenhütte

Die Sanierung der Falkenhütte sorgt dafür, dass die Vergangenheit zum 100 jährigen Jubiläum der Grundsteinlegung wieder erlebbar wird – zu mindestens in Teilen.  Viele Bergwanderer werden dann überrascht sein, wenn in vielen architektonischen Belangen der ursprüngliche Charme der Hütte wieder einkehrt.

Insgesamt ist das ambitionierte Unterfangen keine einfaches, da die Falkenhütte aufgrund ihrer alpin-geschichtlichen, künstlerischen und kulturellen Bedeutung vom österreichischen Bundesdenkmalamt unter Denkmalschutz gestellt wurde.

Die Falkenhütte der Sektion Oberland gilt als eines der größten Hüttenbauprojekte des Deutschen Alpenvereins, die auf 1848 m am Fuß der Lalidererwand gelegene Hütte, steht größtenteils wird für insgesamt 6,3 Mio. € generalsaniert.

Zum Saisonstart 2020 ist geplant das neue Gebäudekomplex feierlich zu eröffnen und das gesamte Ensemble in Betrieb zu nehmen.

Ziel für die Nutzung ist die Gesamtzahl der Schlafplätze (148 zzgl. Winterraum) nicht zu erhöhen, aber allen Bergsteigern auch einen Platz in der Gaststube zu bieten.

Neben Denkmalschutz und zahlreichen Behördenauflagen sorgen die baulichen Maßnahmen zur notwendigen Substanzerhaltung:

  • Die Urhütte – das Herzstück der Falkenhütte – bleibt bestehen. Hier werden Schäden repariert, und die Stube wird im Sinne des Denkmalschutzes restauriert.

Der Hauptbaukörper bleibt in seiner Form und Gestaltung unverändert, lediglich Bauwerksschäden werden behoben.  Auch die große ursprüngliche Stube mit ihrer Wandtäfelung, dem ganzen Mobiliar sowie dem gemalten Wandfries bleibt erhalten und wird fachkundig restauriert. Im Hinblick auf eine denkmalgerechte Sanierung und eine harmonische Bestandserweiterung erfolgt dies jeweils in enger Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt.

Da die jetzige Energiezentrale aufgrund des öffentlichen Stromanschlusses nicht weiter gebraucht wird, wird sie abgebrochen und ordnungs- und auflagengemäß entsorgt. An gleicher Stelle entsteht der Ersatzbau des bisherigen Horst-Wels-Hauses, das aus baulichen und brandschutztechnischen Gründen ausgedient hat und abgerissen wird.  und damit ein neues, deutlich verbessertes Schlafgebäude.

Ein Ersatzbau wird an der Stelle der alten Energiezentrale errichtet. Das Horst-Wels-Haus muss aufgrund brandschutztechnischer Auflagen abgerissen und neu errichtet werden. Dieses wird sich jedoch – ebenso wie der neue Funktionstrakt – in seinem Erscheinungsbild der Urhütte unterordnen. Im Anschluss an die Sanierung werden dann die notwendigen Renaturierungsmaßnahmen umgesetzt.Ausführliche Informationen zu der Geschichte der Falkenhütte finden sie hier.